Die Trächtigkeits-Versicherung

Generell gilt: 
- Stuten sind ab dem 8 Monat Trächtigkeit versichert,
- Fohlen sind bis zum Geburtenjahresende versichert

● Mit dem Abschluss der Trächtigkeitsversicherung für CHF 150.00
sind Voll-und Warmblutstuten ab dem 8 Monat versichert.

Die Fohlen sind nach der Geburt, noch bis zum Geburtenjahresende (31.12.) für Fr. 3'000.- versichert.

Eine Entschädigung von CHF 500.00 erfolgt, wenn die Stute nach 8 Monaten Trächtigkeit verwirft. (massgebend ist der Deckschein)

Eine Entschädigung von CHF 1’000.00 erfolgt, wenn das Fohlen
tot geboren wird, oder innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt eingeht.

● Mit dem Abschluss der Trächtigkeitsversicherung für CHF 100.00 sind
Freibergerstuten ab dem 8 Monat versichert.

Die Fohlen sind nach der Geburt, noch bis zum Geburtenjahresende (31.12.) für CHF 1'500.00 versichert.

Eine Entschädigung von CHF 350.00 erfolgt, wenn die Stute nach 8 Monaten Trächtigkeit verwirft. (massgebend ist der Deckschein)

Eine Entschädigung von CHF 700.00 erfolgt, wenn das Fohlen tot geboren wird, oder innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt eingeht.

● Mit dem Abschluss der Trächtigkeitsversicherung für CHF 100.00
sind Kleinpferde (Haflinger-,Fjord- und Ponystuten) ab dem 8 Monat versichert.

Die Fohlen sind nach der Geburt, noch bis zum Geburtenjahresende (31.12.) für CH 750.00 versichert.

Eine Entschädigung von CHF 250.00 erfolgt, wenn die Stute nach 8 Monaten Trächtigkeit verwirft. (massgebend ist der Deckschein)

Eine Entschädigung von CHF 500.00 erfolgt, wenn das Fohlen tot geboren wird, oder innerhalb der ersten 30 Tage nach der Geburt eingeht.

Ab dem 01.01. vom Folgegeburtsjahr gelten die max. Versicherungswerte gem. Art.7 der Versicherungsbedingungen.

Warmblutpferde
Vollblutpferde
Freiberger

Kleinpferde, Haflinger,
Fjord, Ponys
121 - 148 cm
Ponys
bis 120cm
1-jährig max.
CHF 4'000.00

1-jährig max.
CHF 3'000.00

1-jährig max.
CHF 2'000.00
1-jährig max.
CHF 1'000.00