Behandlungskosten-Vergütungen an Tierarztrechnungen bei Krankheit oder Unfall

Die Pferdeversicherung Solothurn entschädigt an Rechnungen von mindestens CHF 501.-- der Universitätskliniken Bern und Zürich und praktizierenden Tierärzten (ohne Pensions- und Hufbeschlagskosten) Beiträge nach dem 1. Versicherungsjahr gemäss nachstehender Tabelle.
Nicht versichert sind medizinische und chirurgische Eingriffe der Fortpflanzungsmedizin, der Hengstkastration, der Dental-Zahnbehandlung sowie Behandlungen von Akupunktur und osteopathische/physiotherapeutische.
Der Administration muss innerhalb von 60 Tagen nach der Inanspruchnahme des Tierarztes ein Antrag auf Behandlungskosten-Vergütung mit einer Tierartrechnungskopie angemeldet werden. Die Vergütungsbeträge werden jeweils nach der Genehmigung der Verwaltung ausbezahlt. Die Verwaltungssitzungen sind vierteljährlich eingeplant.
Für das gleiche Pferd kann im aktuellen Versicherungsjahr nur ein Antrag auf Behandlungskosten-Vergütung gestellt werden.
Muss die Versicherung ein Pferd innerhalb 12 Monaten nach der Behandlungskosten-Vergütung übernehmen, wird der geleistete Betrag von der Entschädigungssumme in Abzug gebracht.
Übersicht der Vergütungen
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